Freispruch für unseren Mandanten im Prozess wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe in Dresden rechtskräftig

 

Im November 2019 wurden im Historischen Grünen Gewölbe in Dresden Schmuckstücke entwendet. Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen an diesem Einbruch beteiligt gewesen zu sein.

 

Während des in diesem Zusammenhang stattfindenden ersten Hauptverfahrens vor dem Landgericht Dresden wurde unser Mandant im Mai 2022 verhaftet. Auf unsere Beschwerde hin hob das Landgericht Dresden im Juni 2022 den Haftbefehl auf und unser Mandant wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft verwarf das Oberlandesgericht Dresden.

 

Im August 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage. In der viermonatigen Hauptverhandlung konnte die Verteidigung das Konstrukt der Anklage auch durch eine Vielzahl von Beweisanträgen entkräften. Unserem Antrag folgend sprach das Landgericht Dresden unseren Mandanten am 8. Mai 2024 vom Vorwurf der Beihilfe zum Einbruch in das Grüne Gewölbe frei.

 

Eine gegen den Freispruch gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft Dresden zum Bundesgerichtshof nahm diese am 3. Dezember 2024 zurück. Der Freispruch unseres Mandanten durch das Landgerichts Dresden ist damit rechtskräftig.

 

7 KLs 422 Js 22940/21, Landgericht Dresden, rechtskräftig.

 

Verteidigung im Hauptverfahren gemeinsam mit Rechtsanwalt Clemens Hof, Berlin

 

https://www.saechsische.de/lokales/dresden/gruenes-gewoelbe-freispruch-fuer-24-jaehrigen-im-beihilfe-prozess-QSZK22MAH5L5E2D4RQ3BZEZ5Q4.html

 

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/urteil-prozess-juwelendiebstahl-remmo-fahrer-100.html

 

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-05/freispruch-im-prozess-um-einbruch-ins-gruene-gewoelbe

 

03.12.2024 


Handelsblatt: Rechtsanwalt Stephan Schneider erneut unter den Besten Anwälten Deutschlands

 

Nach 2023 wurde Rechtsanwalt Stephan Schneider am 13. Juni 2024 erneut als einer der besten Anwälte durch das Handelsblatt ausgezeichnet.

 

Das Handelsblatt hat in exklusiver Zusammenarbeit mit dem Verlag "Best Lawyers" Deutschlands BESTE Anwälte ermittelt. In dem Verfahren werden Anwälte befragt, welche Mitbewerber sie besonders empfehlen können. Das Auswahlverfahren folgt der Überzeugung, dass Anwälte selbst am ehesten beurteilen können, welche Kollegen für bestimmte Rechtsgebiete besonders qualifiziert sind.

 

Rechtsanwalt Stephan Schneider, LL.M. ist seit 2005 als Rechtsanwalt ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Sein Focus liegt im allgemeinen Strafrecht sowie dem Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.

 

13.06.2024


Rechtsanwalt Stephan Schneider als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

 

Am 11. Oktober 2023 nahm Rechtsanwalt Stephan Schneider als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung Stellung.

 

Die schriftliche Stellungnahme finden Sie hier.

 

 

 

11.10.2023

 


Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Corona-Tests mangels Tatverdachts eingestellt

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Jahr 2021 gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mehr Corona-Tests abgerechnet als durchgeführt zu haben. Der Vorwurf stützte sich auf eine fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung der Polizei Berlin, aufgrund derer die Wohn- und Geschäftsräume des Mandanten durchsucht wurden.

 

Nach intensiver Aktenauswertung und einer Stellungnahme durch Rechtsanwalt Stephan Schneider stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

 

Das Amtsgericht Tiergarten sprach dem Mandanten eine Entschädigung für die erlittenen Strafverfolungsmaßnahmen zu.

 

16.12.2022

 


Erfolgreiche Revision wegen fehlerhafter Gerichtsbesetzung

 

Die Mandantin wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in sechsundzwanzig Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. In der Revision zum Bundesgerichtshof rügte Rechtsanwalt Schneider die fehlerhafte Besetzung des Gerichts, mit der Begründung, dass anstelle des (anwesenden) Hauptschöffen der ebenfalls anwesende Ergänzungsschöffe am Urteil mitgewirkt hatte. Der Bundesgerichtshof hob daraufhin das Urteil auf und verwies die Sache zurück an eine andere Kammer des Landgerichts. Im der anschließenden erneuten Hauptverhandlung senkte die Kammer die Strafv von vier Jahren auf drei Jahre ab.

 

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs findet sich hier.

 

06.01.2021

 


Anklage im Verfahren gegen Betreiber und Mitarbeiterinnen eines Berliner FKK-Clubs nicht zugelassen

 

Im April 2016 durchsuchten fast 1.000 Polizeibeamte, Zollfahnder und Staatsanwälte einen Berliner FKK-Club und nahmen Betreiber und Mitarbeiterinnen fest, das Amtsgericht Tiergarten erließ Haftbefehl. Auf die Haftbeschwerde von Rechtsanwalt Stephan Schneider wurde der Haftbefehl gegen die Mandandin wenige Wochen später aufgehoben und diese aus der Untersuchungshaft entlassen.

 

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Nichtabführung von Sozialabgaben und der Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe auch gegen die Mandantin von Rechtsanwalt Schneider wurde vom Landgericht Berlin nicht zur Hautpverhandlung zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Berlin verwarf das Kammergericht.

 

Ein Bericht über das Verfahren findet sich hier.

 

26.11.2018

 


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht an die Vertretung der Nebenklage

 

In einem gegen den Mandanten geführten Strafverfahren gewährte das Amtsgericht der Vertreterin der Nebenklage Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, ohne den Verteidiger  bzw. seinen Mandanten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Rechtsanwalt Stephan Schneider rügte diese Vorgehensweise und erhielt (erst) vom Bundesverfassungsgericht, welches die zuvor getroffenen Entscheidungen von Amtsgericht und Landgericht für Verfassungsgericht verfassungswidrig erklärte, Recht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet sich hier.

 

Das Verfahren gegen den Mandanten wurde später eingestellt.

 

21.02.2017